Argentinische Gesetze garantieren nahezu unbeschränktes Eigentumsrecht an Immobilien für Ausländer.* Einzelpersonen und Gesellschaften sind berechtigt, Immobilien zu erwerben. Die Argentinische Verfassung garantiert Ausländern dasselbe Eigentumsrecht wie Argentinischen Bürgern.
Rechtlich ist es verhältnismäßig unkompliziert, in Argentinien Immobilien zu erwerben. Der Käufer ist verpflichtet, eine Steueridentifikationsnummer (CDI) zu beantragen. Der gesamte Ablauf eines Kaufes dauert nicht mehr als sechs Wochen.
Sowohl die Immobilienpreise als auch die Nebenkosten durch verschiedene Auflagen variieren von Provinz zu Provinz. In der Stadtgemeinde von Buenos Aires (Capital Federal), kann man von Nebenkosten in der Höhe von ca. 5 – 6 % des Kaufpreises ausgehen. In den umliegenden Regionen liegen die Kosten bei ca. 7 – 8%.
Die jährliche Steuerbelastung liegt bei etwa 1.5% des Gesamtwertes der Immobilie.
Argentinien hat keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen, was Immobilieninvestoren sehr zu Gute kommt.
*Die einzige Beschränkung betrifft Grundstücke in unmittelbaren Staatsgrenzgebieten. Ausländische Käufe unterliegen hier behördlicher Genehmigung. |